Schlechtes Essen im Restaurant: einfach gehen!
Beitrag vom 23. April 2014 | Von Alexander Stein
Marcel aus der mybestcheck.in-Community hat eine etwas heikle Frage. Er war mit seiner Freundin essen und das Essen war nicht in Ordnung. Er will nun wissen, ob er im Restaurant für ein Essen, das absolut nicht schmeckt, auch noch Geld hinlegen muss. Klare Frage, klare Antwort:
Lieber Marcel, schlechtes Essen im Restaurant – das kommt leider immer mal vor, aber ist halt extrem blöd, wenn man eigentlich einen schönen Abend mit der Freundin geplant hat.
Bevor der Ofen gleich aus ist: Wenn das Essen handwerklich nicht richtig zubereitet wurde und einfach gar nicht schmeckt, muss man es natürlich auch nicht essen. Wichtig ist der Unterschied: schmeckt euch das Essen nicht, weil es einfach nicht euer Fall ist oder ist es tatsächlich nicht richtig zubereitet, zum Beispiel:
- das Steak hat nicht den bestellten Garpunkt (wenn ihr nichts konkretes bestellt, ist medium angesagt),
- die Kartoffeln sind noch roh,
- das Geflügel ist nicht richtig durch,
- der Fisch ist totgebraten,
- das Essen ist angebrannt,
- das Gericht riecht/schmeckt als/ranzig oder gar verdorben ...
Ich rate dir in diesem Fall gleich dem Service Bescheid zu geben und das Gericht neu zu bestellen. Normalerweise bekommst du dann Ersatz und alles ist prima.
Sollte das zweite Essen jedoch auch kein Stück besser sein als das erste, musst du davon ausgehen, dass hier nichts mehr zu retten ist. Ich würde dann an deiner Stelle aufstehen und gehen und auch nur die Getränke bezahlen. Whoat, einfach gehen? Ja. Auch der Rechtsanwalt für Strafrecht Ingo Lenßen empfiehlt genau diese Vorgehensweise.
Dazu gehört natürlich ’ne ganze Portion Mut, andererseits - bedenke einmal folgendes: Ihr seid nicht zu Gast bei Freunden, sondern habt in einer Gastronomie definitiv Anspruch auf einen schönen Abend und ein gutes Essen – dafür seid ihr schließlich auch bereit zu zahlen. Und wenn das dort nicht möglich ist, dann eben woanders.
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