Zuerst: die aktuellen Streikinfos bei der Lufthansa bzw. Germanwings checken – hier bekommt ihr frische News zu eurem Flug. Wenn euer Flug ausfällt, könnt ihr ihn storniern und das Geld zurückbekommen oder kostenlos umbuchen.

Wichtig: Es gibt nach einem BGH-Urteil leider keinen Schadenersatz für den ausgefallenen Flug. Aber die Fluggesellschaft muss so schnell wie möglich andere Verkehrsmittel einsetzen, euch beispielsweise (wenn möglich) mit Bussen oder der Bahn zum Ziel bringen.

Wenn ihr zuhause online gecheckt habt, dass euer Flug geht, am Flughafen aber feststellt, dass dies nun doch nicht der Fall ist und ihr am Flughafen die Zeit totschlagen müsst, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen immerhin Verpflegung von der Fluggesellschaft: Wenn euer Flugziel bis zu 1.500 Kilometer entfernt ist, habt ihr nach zwei Stunden Warten Anspruch auf Freigetränke, Essen und je nach Uhrzeit sogar eine Übernachtung. Bis 3.500 Kilometer gilt das erst ab drei Stunden, ab 3.500 Kilometern Entfernung sind es sogar vier Stunden. Ab fünf Stunden Verspätung gibt’s den Ticketpreis komplett zurück – es sei denn, die Fluggesellschaft organisiert euch eine Zugfahrt.

Solltet ihr jedoch euren Flug nicht bei der Fluggesellschaft gebucht haben, sondern im Paket als Pauschalreise, ist auch nicht die Fluggesellschaft haftbar, sondern der Reiseanbieter. Dort gibt es je nach Ausmaß Geld für entgangene Urlaubstage zurück.

Wenn ihr für den Job unterwegs seid und euch zusätzliche Kosten durch den Streik entstehen (beispielsweise Taxikosten), bekommt ihr die in aller Regel von eurem Arbeitgeber erstattet. Und wenn in eurem Arbeitsvertrag steht, dass Reisezeit Arbeitszeit ist, dann ist auch die Wartezeit Arbeitszeit und wird bezahlt!

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